Achtung:
Das Angebot läuft mit der Förderperiode Ende 2024 aus,
Anträge sind nicht mehr möglich!

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitten an:
Landkreis Bayreuth                                              
NN                                                         0921 728 158  Stadt Bayreuth
Beate Kadner-Rausch                  0921 25-1590

Rücksendung an          
​Landratsamt Bayreuth             oder             Stadt Bayreuth 
Regionalmanagement                                    Wirtschaftsförderung
Markgrafenallee 5                                             Luitpoldplatz 13
​95448 Bayreuth                                                  95444 Bayreuth 

Persönliche Angaben 

1. Angaben zum Objekt

1.1 Gebäudetyp

1.2 Nutzungszustand

Bei vorhandener Nutzung:

1.3 Gebäudealter

2.  Sanierungszustand

3. Wie ist die Lage bzw. die Lagequalität des Gebäudes?

4. Welche Schwerpunkte soll die Beratung beinhalten:

5. Sonstige Bemerkungen

6. Informationen zum derzeitigen Eigentümer / Vertreter

7. Erste Ideen/ erste Vorstellungen für die zukünftige Nutzung 

8. Bilder / Fotos 

Falls Fotos von der betreffenden Immobilie vorhanden sind, laden Sie diese hier bitte hoch.

9.Baupläne 

Sind Pläne oder andere Unterlagen die Immobilie betreffend vorhanden?

Falls Pläne von der betreffenden Immobilie vorhanden sind, laden Sie diese hier bitte hoch.

  

Rahmenbedingungen der Beratungsgutscheine
Die Inanspruchnahme der Beratungsgutscheine ist vorrangig innerhalb der Ortskerne (innerhalb des geschlossenen Siedlungsraums § 34 BauGB) möglich. Des Weiteren müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Beratung kann sowohl durch den Eigentümer mit Investitionsinteresse als auch durch einen Kaufinteressenten mit nachweislichem Verkaufsinteresse des Eigentümers erfolgen.
  • Das Gebäude muss vor dem Jahr 1970 errichtet worden sein. 
  • Das Objekt muss einen Leerstand oder starke Mindernutzung von mindestens 24 Monaten aufweisen.

Eine Abweichung von den genannten Rahmenbedingungen ist möglich, sollte es sich um ein Baudenkmal oder ein Objekt mit besonderer städtebaulicher Relevanz oder ortbildprägender Erscheinung handelt. Eine eventuelle Abweichung von den Rahmenbedingungen liegt im Ermessen der erstberatenden Stelle (Regionalmanager*innen/ Leerstandsmanager*innen der Gebietskörperschaften).

Weiterer Ablauf
Nach Prüfung der Bewerbung erhalten Sie bei einer positiven Entscheidung  vom Leerstandsmanagement von  Stadt bzw. Landkreis Bayreuth die Aufforderung den Eigenanteil von 100,00 € zu zahlen.  Nach Eingang der Zahlung erhalten Sie den Gutschein für die Sanierungserstberatung und können damit einen der Fachexperten aus dem Pool beauftragen.

Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Projektes „Leerstandsmanagement“
Zweck der Verarbeitung ist die Unterstützung von Eigentümern, Sanierungswilligen und Kaufinteressenten u. a. durch die Identifikation von leerstehenden Gebäuden, Bereitstellung von Beratungsgutscheinen und Entwicklung von Ideen hinsichtlich der Nachnutzung.
 
 Hiermit willige/n ich/wir in die Verarbeitung  der im Bewerbungsformular angegebenen Daten im Rahmen des Projektes "Leerstandsmanagement“ ein. Die Speicherung erfolgt in einer verwaltungsinternen, nicht-öffentlichen Datenbank. Darüber hinaus willige/n ich/wir im Falle einer durchgeführten Sanierung in eine öffentliche Darstellung (z. B. Foto-Dokumentation) des „Vorher-Nachher“-Gebäudezustandes ein.
 
Mir/uns ist folgendes bekannt:
Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der auf ihrer Grundlage bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Ein eventueller Widerruf ist per Post, E-Mail oder Fax zu richten an:
Landratsamt Bayreuth, Regionalmanagement, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth, sanierung@lra-bt.bayern.de
Die Einwilligung ist freiwillig. Aus der Nichterteilung oder dem Widerruf (im Ganzen oder einzelner Teilbereiche) entstehen keine Nachteile.

gefördert durch:
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