Teilnahmebedingungen für Angebote der Kommunalen Jugendarbeit Landkreis Hof und des Kreisjugendrings:
Anmeldungen werden nur schriftlich angenommen, bei Minderjährigen nur mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten. Die Anmeldefristen sind zu beachten. Bitte nutzen Sie die Vordrucke im Heft oder im Internet. Die Altersbegrenzungen sind zu beachten.
Teilnahmebestätigungen gehen bis spätestens 14 Tage vor Maßnahmenbeginn schriftlich zu. Diese enthält alle weiteren Informationen zur Maßnahme und zur Bezahlung. Im Falle einer Absage werden Sie rechtzeitig telefonisch oder schriftlich informiert.
Ein Rücktritt von einer angemeldeten Maßnahme muss schriftlich innerhalb der in der Teilnahmebestätigung angegebenen Frist erfolgen. Bei einem Rücktritt kann eine Ausfallgebühr bis zur Höhe des Teilnehmerbeitrages erhoben werden.
Einverständniserklärungen bezüglich ärztlicher Versorgung bei Unfällen, Krankheiten und anderen Besonderheiten gehen mit der Teilnahmebestätigung zu und müssen von den Erziehungsberechtigten ausgefüllt an den Veranstalter zurückgeschickt werden.
Versicherung: Es besteht für die Teilnehmer eine Unfall- und Haftpflichtversicherung. Reisegepäck oder persönliches Eigentum ist gegen Verlust oder Beschädigung nicht versichert.
Verstöße: Den Anordnungen der Betreuer ist hinsichtlich der Betreuung und Aufsichtspflicht Folge zu leisten. Bei groben Verstößen kann ein Ausschluss aus der Maßnahme erfolgen. Ein Mehraufwand an Betreuung kann in Rechnung gestellt werden.
Der Veranstalter behält sich Änderungen und Absagen vor!
Die Datenschutzhinweise entnehmen Sie bitte hier.