Young-City-Tour BARCELONA 2024: Unverbindliche Voranmeldung
Herzlich Willkommen

Sie haben Interesse am Ferienprogramm der Kommunalen Jugendarbeit im Landkreis Hof? Dann füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus. Geben Sie einfach die Daten Ihres Kindes ein und wählen Sie die entsprechenden Maßnahmen aus. Möchten Sie mehrere Kinder angeben, so füllen Sie bitte für jedes Kind ein eigenes Formular aus.

Ihr Kind:

Angaben zur Krankenversicherung:

Young-City-Tour BARCELONA 2024

Vergünstigung:

Für einige Maßnahmen ist eine Vergünstigung für Kinder von 6 - 17 Jahren möglich. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II oder dem Vorliegen einer anderen sozialen Bedürftigkeit kann gegen Vorlage des aktuellen Einkommensnachweises der Teilnehmerbeitrag gemindert werden.

Teilnahmebedingungen für Angebote der Kommunalen Jugendarbeit Landkreis Hof und des Kreisjugendrings:

Anmeldungen werden nur schriftlich angenommen, bei Minderjährigen nur mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten. Die Anmeldefristen sind zu beachten. Bitte nutzen Sie die Vordrucke im Heft oder im Internet. Die Altersbegrenzungen sind zu beachten.
Teilnahmebestätigungen gehen bis spätestens 14 Tage vor Maßnahmenbeginn schriftlich zu. Diese enthält alle weiteren Informationen zur Maßnahme und zur Bezahlung. Im Falle einer Absage werden Sie rechtzeitig telefonisch oder schriftlich informiert.
Ein Rücktritt von einer angemeldeten Maßnahme muss schriftlich innerhalb der in der Teilnahmebestätigung angegebenen Frist erfolgen. Bei einem Rücktritt kann eine Ausfallgebühr bis zur Höhe des Teilnehmerbeitrages erhoben werden.
Einverständniserklärungen bezüglich ärztlicher Versorgung bei Unfällen, Krankheiten und anderen Besonderheiten gehen mit der Teilnahmebestätigung zu und müssen von den Erziehungsberechtigten ausgefüllt an den Veranstalter zurückgeschickt werden.
Versicherung: Es besteht für die Teilnehmer eine Unfall- und Haftpflichtversicherung. Reisegepäck oder persönliches Eigentum ist gegen Verlust oder Beschädigung nicht versichert.
Verstöße: Den Anordnungen der Betreuer ist hinsichtlich der Betreuung und Aufsichtspflicht Folge zu leisten. Bei groben Verstößen kann ein Ausschluss aus der Maßnahme erfolgen. Ein Mehraufwand an Betreuung kann in Rechnung gestellt werden.
Der Veranstalter behält sich Änderungen und Absagen vor!

Die Datenschutzhinweise entnehmen Sie bitte hier.

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