Anzeige einer Veranstaltung 
(Art 19 Abs. 1 LStVG)

  
  • Die Anzeige ist mindestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn einzureichen
  • Bei verspäteter Anzeige kann u.U. keine sicherheitsrechtliche Bewertung der Veranstaltung mehr durchgeführt werden, was eine Ablehnung zur Folge haben kann

I. Angaben zur Veranstaltung

II. Angaben zum Antragsteller

III. Gastronomie

IV. Jugendschutz

Für den Jugendschutz muss das weitere Formular "Checkliste für den Jugendschutz" ausgefüllt werden. Dieses kann aber Alternativ auch als Datei angefügt werden.
Die Datenschutzhinweise entnehmen Sie bitte hier.