Rahmenbedingungen der Beratungsgutscheine
Die Inanspruchnahme der Beratungsgutscheine ist vorrangig innerhalb der Ortskerne (innerhalb des geschlossenen Siedlungsraums § 34 BauGB) möglich. Des Weiteren müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Beratung kann sowohl durch den Eigentümer mit Investitionsinteresse als auch durch einen Kaufinteressenten mit nachweislichem Verkaufsinteresse des Eigentümers erfolgen.
- Das Gebäude muss vor dem Jahr 1970 errichtet worden sein.
- Das Objekt muss einen Leerstand oder starke Mindernutzung von mindestens 24 Monaten aufweisen.
Eine Abweichung von den genannten Rahmenbedingungen ist möglich, sollte es sich um ein Baudenkmal oder ein Objekt mit besonderer städtebaulicher Relevanz oder ortbildprägender Erscheinung handelt. Eine eventuelle Abweichung von den Rahmenbedingungen liegt im Ermessen der erstberatenden Stelle (Regionalmanager*innen/ Leerstandsmanager*innen der Gebietskörperschaften).
Weiterer AblaufNach Prüfung der Bewerbung und einem positiven Bescheid können Sie den Gutschein für die Sanierungs-Erstberatung beim Regionalmanagement des Landkreises Wunsiedel im Fichtelgebirge abholen. Hierfür haben Sie einen
Eigenanteil von 100,00€ zu zahlen.